Unitymedia darf die Router seiner Kunden als Hotspots für andere Kunden nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Zustimmung seitens der Kunden ist nicht erforderlich. Der Erfolg vor Gericht könnte sich für den Kabelnetzbetreiber rächen.
Unitymedia-Kunden haben Recht auf Widerspruch
Wenn es um die Nutzung der Unitymedia-Router für teilöffentliche WLAN-Hotspots geht, muss Kabelanbieter Unitymedia seine Kunden nicht um Zustimmung bitten. Kunden müssen lediglich das Recht auf Widerspruch haben. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az: I ZR 23/18) in Karlsruhe.
Vorlage für Widerspruch
Du willst WifiSpot nicht auf deinem Unitymedia-Router aktiv haben? Klicke folgenden Button an, um unsere Vorlage zu kopieren und an Unitymedia zu senden.
Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darin ging es um eine unzumutbare Belästigung. Bereits 2016 hatte Unitymedia die Kunden per Post darauf hingewiesen, dass eine Software ein zweites WLAN-Signal versendet. Kunden haben allerdings das Recht zu widersprechen.
Zweites Unitymedia-WLAN hat für Kunden keine Nachteile
Laut Urteil von Richter Thomas Koch liegt durch die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals und dessen Betrieb keine Belästigung vor. Der ungestörte Gebrauch des Routers ist nach wie vor möglich. Als Begründung wird genannt, dass der Zugang zum Internet nicht beeinträchtigt wird. Es gibt folglich keine Nachteile für den Kunden. Daher wurde die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen.
Unitymedia hat bereits auf das Urteil reagiert. Darin heißt es:
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil Rechtssicherheit geschaffen und im Sinne der Verbraucher entschieden, denn durch das WifiSpot-Angebot entstehen keinerlei Nachteile für Unitymedia-Kunden. Unitymedia nutzt die eigene Infrastruktur sinnvoll zum Vorteil aller Kunden.
Unitymedia
Was bedeutet das WifiSpot-Angebot von Unitymedia für Kunden
Der Internetanbieter Unitymedia betont die Vorteile. Über das Netzwerk können alle Kunden an über eine Million WifiSpots in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg surfen. Dadurch sparen Unitymedia-Kunden Datenvolumen ihres Handy-Tarifes.
- Täglich melden sich 100.000 mobile Endgeräte an WifiSpot-Routern an.
- 30 Terabyte Datenvolumen werden pro Tag eingespart.
- Unitymedia trennt dabei strikt privates WLAN-Netz mit dem öffentlichen WLAN-Angebot.
- Die vertraglich vereinbarte Bandbreite (Internetgeschwindgikeit) wird nicht beeinträchtigt.
2015 hatten wir bereits über gratis WLAN-Internet von Unitymedia in 100 Städten berichtet. So wurde im August Unitymedia-WLAN in Köln gestartet.
Kritik an Unitymedia-WifiSpot
Unitymedia-WifiSpot hat folglich einige positive Seiten. Allerdings bemängeln Kritiker, dass mögliche Sicherheitslücken dazu führen könnten, dass Fremde schneller Zugriff auf private Daten bekommen.
In Foren ist zum Beispiel zu lesen, dass bei einer Freigabe von UPnP (Universal Plug and Play) der Zugriff über das WifiSpot-Netzwerk auf den privaten NAS-Server möglich ist. Ferner fühlen sich Kunden durch das Vorgehen des Unternehmens ausgeliefert.
Unitymedia selbst betont, dass getrennte Netze dafür sorgen, dass zu keiner Zeit ein Zugriff auf das private Netzwerk möglich ist. Ferner gibt es für die WifiSpot-Betreiber kein Risiko wegen der Haftung für Dritte.
Unitymedia WifiSpot sperren – so geht’s
Unitymedia bietet drei Möglichkeiten das WifiSpot-Angebot zu sperren, so dass sich keiner an deinem Unitymedia-Router mehr anmeldet.
- Kundencenter: Logge dich dazu auf der Unitymedia-Homepage ein. Du kannst dann deinen WifiSpot-Status auslesen (“Meine Produkte” -> “Internet” -> “WifiSpot-Einstellungen und Optionen”). Dort kannst du direkt WifiSpot sperren.
- Hotline: Über die Unitymedia-Hotline kann die WifiSpot-Sperrung ebenfalls erfolgen. Dafür nutzt du eine der folgenden Nummern.
- 0221 / 466 191 00
- 0800 / 700 11 77 (kostenlos aus Unitymedia-Netz)
- 0176 / 888 663 10 (kostenlos aus Unitymedia-Mobilfunknetz)
- E-Mail: Schreibe eine E-Mail an kundenservice@unitymedia.de.
Widerspruch für Nutzung von Unitymedia-WifiSpot
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben/dieser E-Mail widerspreche ich der Nutzung meines Unitymedia-Routers als WLAN-Hotspot für andere Unitymedia-Kunden.
Bestätigen Sie mir bitte die Deaktivierung des WifiSpots-Angebots für meinen Internetzugang. Meine Kundennummer lautet <Hier Kundennummer>.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname, Nachname
Anschließend ist Unitymedia-WifiSpot gesperrt. An dieser Stelle würde uns interessieren, wie du zu der BGH-Entscheidung stehst. Siehst du die Vorteile oder Risiken von Unitymedia-WifiSpot? Schreibe uns dazu gerne einen Kommentar.