Nach wie vor sind viele WLANs unverschlüsselt. Was wenn der Nachbar ein offenes WLAN hat? Ist es erlaubt das Wifi-Netzwerk kostenlos zu nutzen oder ist es sogar strafbar? Welche Strafe kann drohen? Mit diesen Fragen hat sich das Landgericht Wuppertal beschäftigt.
Machen Sie sich strafbar, wenn Sie das WLAN Ihres Nachbarn ohne seine Kenntnis mitbenutzen? Die Antwort auf die Frage lautet: Nein, solange das WLAN unverschlüsselt ist. Dies hat das Landgericht Wuppertal in einem Urteil (Az.: 25 Qs 177/10) entschieden.
In dem vorliegenden Fall hatte sich ein Mann mit dem WLAN seines Nachbarn heimlich verbunden, um im Internet zu surfen. Es handelte sich um ein offenes, privates WLAN.
Die Kammer konnte am Verhalten nichts strafbares erkennen. Denn der Notebook-Nutzer hatte weder Daten ausgespäht oder abgefangen, noch ist er als Betrüger im Internet aufgetreten. Angemerkt sei noch, dass es sich um einen Internetanschluss mit Flatrate handelte, so dass der Notebook-Nutzer auch keine Leistungen erschlichen habe.
Durch den Verzicht auf eine sichere WLAN-Verschlüsselung und zur Verfügungstellung eines offenen WLANs hatte der Hotspot-Betreiber nahezu allen Geräten in Reichweite angeboten des WLAN des Routers zu nutzen. Hätte der Hotspot-Betreiber nur bestimmte Geräte zulassen wollen, so hätte eine Verschlüsselung (etwa WPA2) gereicht, um andere Geräte auszuschließen.

EXPERTENMEINUNG
Prüfen Sie genau, ob die Verschlüsselung in Ihrem Router aktiviert ist und lassen Sie Ihr WLAN nie unverschlüsselt. Die gängige und sichere Verschlüsselung ist im Jahr 2018 WPA2. Vergeben Sie ein Passwort mit Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben mit einer längen von mehr als 10 Zeichen. Eine Straftat liegt erst dann vor, wenn ein Fremder in ein mit Passwort geschütztes WLAN eindringt. Nur dieses könnte zur Anzeige gebracht werden.
Konstantin Matern
DSLregional.de