Kunden, die eine mangelhafte Leistung ihres Providers erhalten, haben künftig die Chance schneller aus dem Vertrag auszusteigen. Mit einer Novelle im Telekommunikationsgesetz will die Bundesnetzagentur die Verbraucherrechte stärken. Kunden können ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen oder zumindest die Monatsgebühren kürzen.
Wenn das Internet langsam ist, gehört dies zu den größten Problemen von Verbrauchern. Bereits jetzt können Verbraucher den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn bestimmte Werte unterschritten werden. Bislang galt dies für Internettarife bei denen du nur 60 Prozent der maximalen Internetgeschwindigkeit nutzen kannst. Bislang war es schwierig die Rechte durchzusetzen, wenn die Internet-Leistung nur marginal unter der versprochenen Download-Rate lag.
Wann tritt die Neuerung der Bundesnetzagentur in Kraft?
Ab 01. Dezember 2021 gibt es für Internetnutzer einen höheren Verbraucherschutz. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes tritt nämlich genau dann in Kraft und soll die Rechte von Verbrauchern im Falle nicht vertragskonformen Leistungen bezogen auf den Internetanschluss stärken.
Welche Neuerungen gibt es für Verbraucher mit langsamem Festnetz-Internet?
Kunden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht das Entgelt für den Internetvertrag zu kürzen. Außerdem wird ab dann auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die Möglichkeit geschaffen außerordentlich zu kündigen.
Bereits jetzt können Verbraucher den Vertag kündigen, wenn die Leistungen des Internetanschusses erheblich, wiederkehrend oder regelmäßig abweichen. Im aktuellen Entwurf der Bundesnetzagentur (Entwurf: Allgemeinverfügung als PDF-Datei), der Anfang September erschien, werden die Punkte nun genau benannt.
Wann ist das Internet zu langsam?
Sowohl für Download als auch den Upload bei Festnetz-Breitbandanschlüssen müssen folgende 6 Punkte erfüllt sein, damit die Bundesnetzagentur einen Anschluss als zu langsam anerkennt und du das Recht hast zu kündigen.
- Es müssen 20 Messungen erfolgen.
- Die Messungen müssen an zwei unterschiedlichen Tagen erfolgen.
- Die 20 Messungen müssen gleich auf beide Tage verteilt sein: 10 pro Tag.
- Bedingung 1: Deine vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit wird an zwei Messtagen jeweils unterschritten.
- Bedingung 2: Deine normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht bei 90 Prozent aller Messungen erreicht.
- Bedingung 3: Es wird an beiden Messtagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht.
INFO
Es muss nur eine der drei Bedingungen erfüllt sein. Die minimale, normalerweise und maximale zur Verfügung stehende Geschwindigkeit findest du im Produktinformationsblatt deines Tarifs (Vertragsunterlagen).
Für die Messung vom Internetanschluss kann und sollte die von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Desktop-App verwendet werden. Ein einfacher und schneller Check ist aber auch über unseren kostenlosen Internet-Speedtest möglich. Erfreulich ist aber, dass du als Verbraucher und Laie dies alleine durchführen kannst. Ein Techniker ist also nicht notwendig.
Weiterer Vorteil der Desktop-App: Das Programm legt die digital signierte PDF-Dokumente an, die du dem Anbieter und im Zweifel auch rechtlich gut vorlegen kannst. Hier geht es zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur