Im Bundestag wurde ein jahrelanger Streit zwischen Verbraucherverbänden und Netzbetreibern 2016 beendet. Eine neue Regelung des TKG (Telekommunikationsgesetzt) ermöglichte Kunden die freie Routerwahl. Seitdem können Endverbraucher frei wählen mit welcher Technik sie sich mit dem Internet verbinden.
Was steht im TKG?
Das TKG sieht vor, dass die Zuständigkeit der Netzbetreiber am sogenannten “passiven Netzabschlusspunkt” endet. Welchen Router der Kunde an der Anschlussdose seines DSL- oder Kabel-Internetzugangs einsetzt, ist dem selbst überlassen.
Warum könnte der Routerzwang zurückkehren?
Drei Jahre nach dem Machtwort des Bundestags könnte die Lage wieder kippen. Es droht plötzlich der Routerzwang. Tatsächlich könnte etwas dem Verbraucher die Routerbindung aufzwingen, was eigentlich von vielen Haushalten angestrebt wird: Schnelles Internet. Die Internetanbieter wollen nämlich im Zuge des Glasfaserausbaus die Endkunden wieder dazu verpflichten bestimmte firmeneigene Router einzusetzen.
Vier Anbieterverbände (Anga, Buglas, Vatm und VKU) sowie die Deutsche Telekom sind der Meinung die Routerfreiheit verstoße gegen EU-Regularien. Das ist der Grund weshalb sie die für Verbraucher vorteilhafte Regelung im Rahmen der Harmonisierung der EU-Vorschriften ändern.
Im TKG ist die Rede vom “passiven” Anschlusspunkt. Providerverbände und die Deutsche Telekom sehen darin rechtlich gesehen ein Hindernis für den weiteren Glasfaserausbau.
Denn schnelle und leistungsstarke Netze (Fiber) benötigen einen aktiven Netzabschluss. Dieser aktive Netzabschluss müsse vom Netzbetreiber geliefert und vorkonfiguriert werden. Wenn der Kunde das Endgerät frei wählen darf, stört dies die Providerverbände.
Die Netzbetreiber sehen ohne einen Router vom Internetanbieter eine zusätzliche Verzögerung beim Glasfaserausbau. Wie wir bereits berichteten, läuft der Glasfaserausbau in Deutschland generell sehr schleppend. Durch die Routerfreiheit wird der Ausbau zusätzlich behindert, so die Netzbetreiber.
Auch nennen die Netzbetreiber als Begründung, dass kundeneigene Netzabschlussgeräte häufig zu Problemen führen – etwa gegenseitige Störungen, veraltete Firmware-Stände und Sicherheitslücken.
Was ist das Problem bei vom Provider gelieferten Routern?
Grundsätzlich sollte ein vom Anbieter gelieferter Router besser laufen als ein Noname-Produkt, so die Annahme. Schließlich ist dieser optimal auf den Provider abgestimmt. Außerdem sollte bei Problemen die Service-Hotline schneller helfen können, da diese auf firmeneigene Router spezialisiert sein sollte.
Worin liegt das Problem beim Routerzwang dann also?
- In der Realität können Provider die Geräte der eigenen Kunden in den Funktionen und Leistungen beeinflussen. Dadurch sei die Netzneutralität gefährdet, so die Verbraucherzentrale NRW.
- Ferner ist der aktuelle Vorstoß erneut als Bestreben zu sehen ein Monopol bei der Netzzugangstechnik zu Lasten des Kunden zu schaffen.
- Bevor es die Routerfreiheit gab, hatten Provider teils technisch veraltete Geräte zu deutlich höheren Preisen an Kunden verkauft oder vermietet. Das barg ein gewisses Sicherheitsrisiko.
- Teils wurden Extrafunktionen auch extra berechnet. Wer damals WLAN haben wollte, musste sich dies teilweise beim Provider gegen Extragebühren (5 Euro monatlich) freischalten lassen. Es drohen beim Fall der Routerfreiheit höhere Kosten.
- Früher hatten Provider auch ihre eigenen Router in den Funktionen so eingeschränkt, dass fremde Telefonie-Anbieter (VOIP) mit günstigen Konditionen nicht nutzbar waren.
- Unitymedia (gehört zu Vodafone) hat sich im Frühjahr die Möglichkeit rechtlich erstritten auf dem Kunden zur Verfügung gestellten Routern öffentliche WLAN-Zugänge zu aktivieren. Solche oder ähnliche Aktionen drohen bei einem erneuten Routerzwang auch bei anderen Providern.
Klar ist also, warum einige Provider den Routerzwang wieder einführen möchten. Für die Internetanbieter stellt dieser eine zusätzliche und lukrative Einnahmequelle dar.
Statistiken bei Unitymedia (Vodafone)
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Statistik von Vodafone. Laut Vodafone-Sprecher setzen nur 3,5 Prozent der Kunden eigene Modems im Kabelnetz ein.
Anzahl Gerätetypen im Vodafone-Kabelnetz
50 unterschiedliche Gerätetypen mit 100 unterschiedlichen Firmware-Versionen
Wird der Routerzwang wieder kommen?
Unklar ist, ob und wie die Bundesregierung auf die Vorwürfe reagieren wird. Bislang gibt es keine konkreten Nachweise für tatsächlich auftretende technische Probleme, weil die freie Routernutzung freigegeben wurde.
Es scheint aber, als wenn das Verkehrs- und das Wirtschaftsministerium mit der deutschen Regelung sehr zufrieden sind. In dem Eckpunktepapier der TKG-Novelle 2019 heißt es bezüglich dem Netzabschlusspunkt “Die in Deutschland im Jahr 2016 eingeführte freie Routerwahl konnte von allen Marktteilnehmern umgesetzt werden. Die nationalen Vorgaben haben sich bewährt und sind im Markt akzeptiert.”. Das klingt ganz so, als wenn die Routerfreiheit weiterhin bestehen bleibt.
Ein Schlupfloch könnten Provider und Providerverbände aber nutzen. Der sogenannte “Netzabschlusspunkt” ist europaweit unterschiedlich definiert.
Folgende Definitionen sind möglich:
- In Deutschland ist es seit 2016 so geregelt: das Netz des Betreibers endet am passiven Netzabschlusspunkt. Dahinter können Verbraucher eigene Geräte beliebig einsetzen, solange gewisse Standards eingehalten werden.
- Die zweite Variante sieht vor, dass das Netz beim Modem endet.
- Die dritte Variante sieht vor, dass das Netz neben Modem, Router auch das interne Heimnetz beinhaltet.
Netzbetreiber wünschen sich Variante 2 oder 3. Hier würden sie Geräte selber stellen (müssen).
UNSERE MEINGUNG ZUM AKTUELLEN VORSTOß:
Aus unserer Sicht ist es verständlich, dass Provider gerne eigene Router einsetzen würden. Wir sehen dennoch eher die Nachteile, die es mit sich bringt, wenn Provider bestimmte Router vorschreiben. Endkunden würden statt den Tarif auch wieder vermehrt auf die Hardware schauen und da gibt es nach wie vor providereigene Router mit denen Endverbraucher äußerst unzufrieden sind. Wir erhalten viele Support-Anfragen von Kunden, die einen Router beim Provider mieten. Anbieter könnten auch Kunden verjagen, wenn sie ihnen bestimmte Router aufdrängen.
Übrigens verwundert es, dass die Provider technische Gründe aufführen. In den USA können Kunden DSL- und Kabel-Endgeräte frei im Handel erwerben. In China lassen sich ebenfalls Glasfaser-Endgeräte nach Wunsch im Shop aussuchen und kaufen.
Konstantin Matern
DSLregional.de