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Freie Routerwahl bei DSL-Anschlüssen beschlossen

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Konstantin Matern
Autor & Informatiker
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Artikel wurde geprüft am 15.09.2022

Deutsche DSL- und Kabelkunden sollen künftig die freie Wahl des Routers haben. Ein Monate lang geplanter Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Internetanbieter beim Internetzugang keinen Routerhersteller vorschreiben und damit bevorzugen dürfen. Mit dem neuen Entwurf werden Verbraucherrechte gestärkt.

📃 Inhaltsverzeichnis

Welche Probleme hatten Kunden bisher?

Bisher war es üblich seinen für den Internetanschluss notwendigen Router beim Internetanbieter zu beziehen. Unwichtig ist, ob es dabei um einen DSL- oder Kabelanschluss geht. Einige Internetanbieter haben Kunden sogar vertraglich vorgeschrieben, welchen Router verwenden dürfen. Teilweise wurden sogar Zugangsdaten nicht herausgegeben, so dass Kunden keine freie Routerwahl hatten.

Anbieter sind gegen die freie Routerwahl

Einige Monate hat die Bundesregierung nun an der Abschaffung des Routerzwangs geplant und beraten. Gegen die freie Routerwahl sind vor allem die Anbieter. Sie befürchten dadurch ein Chaos – allen voran VodafoneKabel Deutschland und Unitymedia.

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Durch eine Vielzahl an möglichen Netzwerkgeräten können Kabelnetzbetreiber nicht auf Konfigurationen, Einstellungen und technischen Gegebenheiten zugreifen. Es könnte zu Störungen, Kapazitätsproblemen bis hin zu Ausfällen kommen.

Für die freie Routerwahl sind vor allem Hersteller vom Netzwerkgeräten und Telekommunikationsinfrastruktur – 19 haben sich zusammengeschlossen und für freie Endgerätewahl an Netzabschlusspunkten plädiert.

Neue Regelungen im Gesetzesentwurf

Festgehalten werden die neuen Änderungen unter dem Namen “Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG)” im Telekommunikationsgesetz (TKG).

Geregelt ist vor allem, dass der Netzabschlusspunkt (APL) vor dem Router liegt und passiver Natur ist. In der Vergangenheit hatten Netzbetreiber den Router zum aktiven Netzabschlusspunkt erklärt und damit den Routerzwang begründet.

Details zum Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf im Detail ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden => Link.

Zusammengefasst gibt es für Privatkunden zwei neue interessante Regelungen:

1.) Müssen Kunden in Zukunft die vom Anbieter angebotenen Router nicht benutzen.

2.) Müssen Anbieter die Zugangsdaten offen legen, damit Kunden diese für ein Alternativgerät nutzen können. Diese Informationen müssen offen zu Beginn des Vertrags kommuniziert werden und nicht etwa auf Kundennachfrage(!).

Die Strafen sind dabei nicht gerade klein: Bei Verstößen gegen die freie Routerwahl droht dem Anbieter eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Deine Meinung zur freien Routerwahl?

Was denkst du? Sollten Kunden freie Wahl der Endgeräte haben oder wird es dadurch vermehrt zu Problemen bei Internetzugängen geben bei denen die Support-Abteilung des Internetanbieters nicht helfen kann?

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Konstantin Matern

Konstantin Matern ist der CEO von DSLregional.de, einer spezialisierten Plattform für die Suche nach Internetanbietern. Mit einer IT-Erfahrung von 13 Jahren und einer Ausbildung als Fachinformatiker kombiniert er technisches Know-how mit Branchenkenntnissen. Auf DSLregional.de hat er eine umfassende Datenbank mit über 400 Anbietern und deren regionaler Verfügbarkeit aufgebaut. Zudem integriert er Daten der Bundesnetzagentur, um Nutzern eine präzise Auswahl eines lokalen Internetanbieters zu ermöglichen.

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