Unitymedia darf die Router seiner Kunden als Hotspots für andere Kunden nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Zustimmung seitens der Kunden ist nicht erforderlich. Der Erfolg vor Gericht könnte sich für den Kabelnetzbetreiber rächen. Inhaltsverzeichnis Unitymedia-Kunden haben Recht auf Widerspruch Wenn es um die Nutzung der Unitymedia-Router für teilöffentliche WLAN-Hotspots geht, muss Kabelanbieter Unitymedia seine Kunden nicht um Zustimmung bitten. Kunden […]