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Handy-Vertrag: Neues Gesetz für kurze Vertragslaufzeit und 1 Monat Kündigungsfrist

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Konstantin Matern
Autor & Informatiker
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Artikel wurde geprüft am 17.08.2023

Streaming– oder Handy-Tarif: Verbraucher kommen künftig schneller aus ihren Verträgen heraus. Möglich macht dies ein vom Bundestag neu verabschiedetes Gesetz zu den Vertragslaufzeiten. Auch Telefon-Werbung wird härter bestraft.

Für viele Verbraucher sind lange Vertragslaufzeiten von zwei Jahren ein Ärgernis. Oft werden etwa Fitnessverträge auf lange Sicht geschlossen. Die Motivation schwindet aber nicht selten während der Laufzeit. Der Vertrag muss aber weiterhin bezahlt werden. Wer dann nicht rechtzeitig kündigt, ärgert sich umso mehr über das teure Fitnessstudio. Auch bei Handyverträgen wird die Kündigungsfrist häufig verpasst, so dass sich der Mobilfunkvertrag um weitere 12 Monate verlängert.

Welche Änderungen bringt das neue Gesetz?

Nach einer vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung soll damit bald Schluss sein. Zum Standard werden Ein-Jahres-Verträge. Sogar die Kündigungsfrist soll auf 1 Monat beschränkt werden. Üblich waren bisher drei Monate. Außerdem muss der Anbieter bei seinen Angeboten einen gut sichtbaren “Kündigungsbutton” im Internet bereitstellen. Verbraucher sollen dadurch Verträge möglichst einfach beenden können. Anbieter müssen vor einer stillschweigenden Verlängerung über die Verlängerung des Vertrags hinweisen und auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

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Gesetz für faire Verbraucherverträge

„Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen.“

Für Verträge mit einem Strom- und Gasversorgern gilt, dass beauftragte Dienstleister am Telefon keine Verträge mehr abschließen dürfen. Oftmals wissen Verbraucher nicht mal, dass es neue Lieferverträge werden. Mit derart Telefonwerbung ist bald Schluss. Über das Telefon werden immer noch viele unseriöse Anrufe getätigt, die dann zum Betrug führen. Dabei gilt es schon jetzt, dass Verbraucher eine Einwilligung für Telefonwerbung geben müssen. Betrüger ignorieren dies aber häufig.

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Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung

Dabei können für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht Bußgelder bis zu 300.000 € verhängt werden. Für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen drohen bis zu 10.000 € Bußgeld. Wer Telefonwerbung nicht richtig dokumentiert, muss mit einem Bußgeld bis 50.000 € rechnen.

Welche Verträge dürfen maximal 1 Jahr laufen?

Künftig dürfen Verträge für Handys, Fitnessstudios und Handys nur noch maximal 1 Jahr laufen. 2 Jahres-Verträgen sind zwar noch erlaubt, aber dafür muss dem Verbraucher ein entsprechender Ein-Jahres-Vertrag angeboten werden, der maximal 25 Prozent teurer ist.

Wann gilt das neue Gesetz für kurze Vertragslaufzeiten?

Die vom Bundestag beschlossene Änderung gilt für alle Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden. Für Verträge, die sich bis ins Jahr 2022 verlängern gilt zudem die verkürzte Kündigungsfrist schon jetzt.

Ohne Zweifel hat das neue Vertragsrecht viele Verbesserungen, aber laut Verbraucherzentralen gibt es noch Lücken. So müssten Verbraucher noch mehr vor Haustürverträgen geschützt werden. Auch die Länge von Erstvertragslaufzeiten muss noch strikter geregelt sein.

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Konstantin Matern

Konstantin Matern ist der CEO von DSLregional.de, einer spezialisierten Plattform für die Suche nach Internetanbietern. Mit einer IT-Erfahrung von 13 Jahren und einer Ausbildung als Fachinformatiker kombiniert er technisches Know-how mit Branchenkenntnissen. Auf DSLregional.de hat er eine umfassende Datenbank mit über 400 Anbietern und deren regionaler Verfügbarkeit aufgebaut. Zudem integriert er Daten der Bundesnetzagentur, um Nutzern eine präzise Auswahl eines lokalen Internetanbieters zu ermöglichen.

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