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Privates Surfen während der Arbeitszeit: Kündigungsgrund?

Bild von Konstantin Matern - Autor auf DSLregional.de
Konstantin Matern
Autor & Informatiker
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Artikel wurde geprüft am 21.12.2023

Surfen am Arbeitsplatz: Wahrscheinlich hat es jeder schon getan. Schnell noch eine private E-Mail verschicken, auf Facebook ein paar Likes verteilen oder eine Bestellung bei Amazon. Viele davon wissen es nicht: Damit riskieren sie ihren Job. Ohne Erlaubnis des Vorgesetzten ist das Surfen während der Arbeitszeit verboten. Wir haben daher alle wichtigen Informationen rund um das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit zusammengetragen.

📃Inhaltsverzeichnis

Die 12 beliebtesten Dinge, die privat im Internet während der Arbeitszeit erledigt werden

Wenn es auf der Arbeit langweilig wird oder generell die Motivation fehlt, werden Büromitarbeiter mit Internetzugang sehr kreativ. Auch da heutzutage fast jedes Smartphone eine Datenflat hat, nutzen viele Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit für private Erledigungen oder zum Zeitvertreib. Wir haben zunächst zusammengestellt, was in Deutschland am liebsten während der Arbeitszeit gemacht wird (fernab von der Tätigkeit für die der Arbeitnehmer eingestellt wurde).

Die “verbotenen” privaten Lieblingsbeschäftigungen im Internet während der Arbeitszeit:

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Die Liste ist noch lange nicht vollständig. So hat z.B. manch Arbeitnehmer in der Arbeitszeit seinen Hausbau geplant oder seine Selbständigkeit vorbereitet. Wie Sie sehen, gibt es eine Menge an privaten Dingen, die Angestellte während der Arbeitszeit erledigen können.

Worin liegt das Problem beim privaten Surfen?

Fehlende Arbeitskraft

In Zeiten von Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien passiert es immer schneller, dass privat gesurft wird. Dabei begehen Arbeitnehmer im Grunde einen Arbeitszeitbetrug. Wer privat in der Arbeitszeit surft, täuscht den Arbeitgeber. Letzterer denkt, dass der Arbeitnehmer arbeitet, ob wohl dieser keine Arbeitsleistung erbringt. Die fehlende Arbeitskraft muss durch andere Mitarbeiter erbracht werden. Können diese der Arbeit nicht nachkommen, weil diese überlastet sind, sind Aufträge gefährdet. Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Lohn zahlt, liegt schnell ein Betrugstatbestand vor.

Jeder Chef ist anders!

Während der eine Chef kein Problem damit hat, wenn sein Mitarbeiter während der Arbeit privaten Dingen im Internet nachgeht, kann der andere Chef es als reine Verschwendung wertvoller Arbeitszeit ansehen. Immerhin geht es um SEIN GELD.

Sicherheitsrisiken

Private Mails fernab des firmeneigenen Netzwerks könnten Viren oder Trojaner enthalten. Auch die für die Mittagspause heruntergeladenen kostenlosen Spielchen könnten nicht ganz frei von Malware sein. Viren können dabei nicht nur den einen Computer des Angestellten befallen, sondern sich im Firmennetzwerk verbreiten sowie Schäden anrichten.

Ablenkung

Wer während der Arbeitszeit sich mit privaten Dingen im Internet ablenken lässt, ist nicht 100%-ig konzentriert bei der Arbeit. Fehler können sich einschleichen und die Arbeitsqualität sinkt. Eine “absolute Pflichterfüllung” ist nicht mehr gewährleistet. Dem Chef können auch hier wieder finanzielle Schäden entstehen (siehe 2.1).

Was spricht für das private Surfen?

In vielen Büros ist das private Surfen generell verboten. Der Chef hat Angst die Arbeitszeit wird zugunsten der privaten Internetnutzung missbraucht. Dabei gibt es auch Argumente, die dafür sprechen. Eine Studie der Universität Maryland ergab genau das.

Langeweile am Arbeitsplatz
Langeweile am Arbeitsplatz (Foto: Fotolia.com - #193811252 © pathdoc)

Ermittelt wurde zunächst eine durchschnittliche Internetnutzungsdauer von 3,9 Stunden pro Woche für private Zwecke. Zwar hört sich dies dramatisch für den Chef an, allerdings ist es deutlich weniger schlimm, wenn man es zu der Produktivität stellt. Denn alle angestellten mit oder ohne Internet-Freigabe gleich produktiv.

Interessant ist aber auch folgendes: Die Mitarbeiter mit Internet-Freigabe waren eher bereit Überstunden zu machen. Als Gegenleistung arbeiteten sie durchschnittlich 5,9 Stunden pro Woche freiwillig und ohne Bezahlung in ihrer Freizeit. Ferner haben diese eine liberale Haltung gegenüber ihren Chefs.

Oskar Info

Was ist Cyberloafing?

“Cyberloafing” bedeutet übersetzt soviel wie Cyber-Bummelei. Dabei artet die Internetnutzung auf Kosten von Zeit und Produktivität aus. Führungskräfte sollten daher klare Richtlinien zur privaten Nutzung definieren.

Weitere Studien zeigen, dass die Produktivität durch private Internetnutzung sogar gesteigert werden kann. So kam die University of Cinncinnatti (UC) in einer Studie zum Ergebnis, dass privates Surfen am Arbeitsplatz für die Erholung der Mitarbeiter sorgt und die Produktivität steigert.

Allerdings sollten Führungskräfte  klare Richtlinien definieren. Diese sollen sogenanntes “Cyberloafing” verhindern. Wenig erholsam empfinden übrigens Studienteilnehmer das private Surfen, wenn sie beruflich ohnehin viel Zeit vor dem Computer oder Schreibtisch verbringen. Für sie ist die zusätzliche Internetnutzung weniger erholsam.

Gründe pro private Internetnutzung auf der Arbeit

1

Arbeitnehmer erholen sich

Eine kurze private Ablenkung füllt den Energiespeicher.

2

Arbeitnehmer lernen dazu

Mit neuer Energie und voller Motivation sind Arbeitnehmer bereitwillig neues zu erlernen.

3

Arbeitnehmer sind zufriedener

Durch das private Surfen können Angestellte oftmals Berufs- und Privatleben in Einklang bringen. Sie sind anschließend zufriedener, weil sie sich um einen Teil ihres Privatlebens kümmern konnten.

Mehr als die Hälfte der Betriebe erlauben die private Internetnutzung in der Arbeitszeit.

Oftmals sind flüchten Arbeitnehmer ins Netz, wenn sie ein erhöhtes Bedürfnis nach Erholung haben. Das kommt meist immer dann vor, wenn sie sich von der Arbeit ausgelaugt fühlen oder sie das Gefühl haben physisch oder psychisch nicht mehr genug Energie zu haben. Monotone Arbeitsabläufe oder Langeweile können ebenfalls ein Grund dafür sein. Chefs sollten daher die Überlegung anstellen private Internetnutzung auf der Arbeit zu erlauben.

Ist private Internetnutzung auf der Arbeit ein Kündigungsgrund?

Ist die private Nutzung des Internets im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten, drohen Arbeitnehmern bei einem Verstoß erhebliche Konsequenzen. Durch das explizite Verbot werden alle Grenzen enger ausgelegt. Ob eine fristlose Kündigung droht, hängt dagegen vom Einzelfall ab. Während ein Gericht bei einer täglichen privaten Internetnutzung von einer Stunde pro Tag die fristlose Kündigung befürwortet, kann ein anderes Gericht unter 100 Stunden pro Arbeitsjahr dies nicht tun. Letzteres würde eine Abmahnung voraussetzen.

Kündigung am Arbeitsplatz
Kündigung am Arbeitsplatz (Foto: Fotolia.com - #191554259 © fizkes)

Private E-Mails sind kein Grund für eine fristlose Kündigung (Az.: 5 Ca 4459/00), wenn vorher keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Selbst wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern schriftlich untersagt hat private E-Mails zu öffnen, um etwa einen Virenbefall zu vermeiden.

Gerichte beurteilen nach folgenden Fragen:

  • Hat Arbeitgeber das private Surfen klar verboten?
  • Wie hoch war der Anteil der privaten Internetnutzung im Vergleich zur Arbeitszeit?
  • Welcher Schaden ist durch die private Internetnutzung entstanden?

In einem Fall wurde die Kündigung für unwirksam erklärt. Lediglich wenn die Arbeitnehmerin zu erkennen geben würde, dass eine Abmahnung sie nicht davon abhalten würde ein zweites Mal den Vertrag zu verletzen, könnte der Arbeitgeber fristlos kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung darf aufgrund von privater Internetnutzung darf nicht überrascht erfolgen. Es bedarf auf jeden Fall gravierender Gründe. Liegt etwas strafrechtlich relevantes vor (z.B. der Handel mit Kinderpornografie), so kann der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung fristlos kündigen.

Anzumerken sei, dass die Internetnutzung im Betrieb in keinem speziellen Gesetz geregelt wurde. Dennoch sind Arbeitnehmer verpflichtet während der Arbeitszeit der Tätigkeit nachzugehen für die sie eingestellt wurden. Das private Surfen im Internet ist da nicht eingeschlossen.

Darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter kontrollieren?

Ist es dem Chef erlaubt eine Kontrolle des Browser-Verlaufs oder von Nachrichten durchzuführen? Es gab mehrere Urteile nach denen der Arbeitgeber kontrollieren kann wie viel und ob der Arbeitnehmer das Internet zu privaten Zwecken nutzt. Unterschieden wird, ob der Arbeitgeber zuvor seinen Mitarbeitern die private Internetnutzung erlaubt oder ausdrücklich verboten hatte.

Private Internetnutzung kontrollieren

Private Nutzung des Internets verboten

Ist die Nutzung des Internets verboten, so darf der Arbeitgeber den Browserverlauf und E-Mails prüfen. Selbst wenn es sich um personenbezogene Daten handele und der Arbeitnehmer der Kontrolle nicht eingewilligt hat, darf der Arbeitgeber die Daten erheben und anschließend gerichtlich verwerten. Andere Mittel oder eine Alternative den Umfang der privaten Internetnutzung festzustellen besteht dem Arbeitgeber nicht.

Private Nutzung des Internets erlaubt

Hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt, dass die private Nutzung des Internetanschlusses erlaubt ist, darf dieser nach einer aktuellen Entscheidung vom 14. Januar 2016 (LAG BerlinBrandenburg, Urt. V. 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15) den Browserverlauf auch ohne Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers kontrollieren. Das war vor der Entscheidung noch anders. Allerdings müssen konkrete Hinweise auf eine Privatnutzung in größerem Maße vorliegen.

Gilt das Gewohnheitsrecht?

Was wenn der Arbeitgeber keine genaue Regelung bezüglich privater Nutzung festgelegt hat? In dem Fall ist die private Nutzung des Internetanschlusses grundsätzlich verboten. Allerdings gilt das Gewohnheitsrecht. Das bedeutet in der Regel: Der Arbeitgeber toleriert eine private Internetnutzung im gewissen Umfang. Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, so kann der Arbeitnehmer auf “betriebliche Übung” hinweisen. Ganz nach dem Motto: Die letzten Jahre durfte ich es auch. Es ist bei einem einmaligen Verstoß maximal eine Abmahnung möglich.

Exkurs: Was ist das Gewohnheitsreicht?

Das Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht. Was bedeutet es? Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Rechte, die weder im Gesetz, noch im Arbeitsvertrag festgehalten sind, heißt es im Ratgeber auf Arbeitsrechte.de. Aus einer Übung entsteht eine Gewohnheit. Sie muss folgende Eigenschaften aufweisen:

Wann besteht kein Anspruch auf Gewohnheitsrecht?

Keinen Anspruch auf Gewohnheitsrecht haben Arbeitsnehmer in Bezug auf Arbeitszeiten. Sind im Arbeitsvertrag diese nicht einzeln festgesetzt, so haben Arbeitsnehmer keinen Anspruch darauf in immer der gleichen Schicht eingesetzt zu werden.

Was sind Beispiele für Gewohnheitsrecht und betrieblicher Übung?

Nachfolgend sind Beispiele zum Gewohnheitsrecht und betrieblicher Übung:

Tipps für Arbeitgeber: Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollte eine Vereinbarung bezüglich Internetnutzung am Arbeitsplatz gemacht werden. Folgende Punkte können enthalten sein:

Oskar Info

Was ist mit Privatgeräten?

Über Dienstgeräte dürfen Arbeitnehmer selbstverständlich verfügen. Anders sieht es bei Privatgeräten aus. Ein Verbot des privaten Smartphones bzw. ein Verbot privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeit ist mitbestimmungspflichtig.

Wie Sie jetzt sehen, sollten Angestellte nicht zu leichtfertig das Internet privat am Arbeitsplatz nutzen. Selbst wenn heutzutage privat E-Mails immer öfter auf der Arbeit versendet werden und Facebook, Whatsapp und co. immer dabei sind, sollten Mitarbeiter immer beachten, dass bei übermäßiger Nutzung jeder Chef den Mitarbeiter abmahnen oder sogar außerordentlich kündigen kann.

Chefs sollten eine Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz unterschreiben lassen und klar regeln wie viel und wann privat im Internet gesurft werden kann. Auf diese Weise können Mitarbeiter in den Arbeitszeiten insgesamt produktiver und motivierter werden.

Weiterführende Informationen: Quellen und Weblinks
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Konstantin Matern

Konstantin Matern ist der CEO von DSLregional.de, einer spezialisierten Plattform für die Suche nach Internetanbietern. Mit einer IT-Erfahrung von 13 Jahren und einer Ausbildung als Fachinformatiker kombiniert er technisches Know-how mit Branchenkenntnissen. Auf DSLregional.de hat er eine umfassende Datenbank mit über 400 Anbietern und deren regionaler Verfügbarkeit aufgebaut. Zudem integriert er Daten der Bundesnetzagentur, um Nutzern eine präzise Auswahl eines lokalen Internetanbieters zu ermöglichen.

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