Mit der Mobilfunktechnik 5G wird in Deutschland ein neues Kapitel aufgeschlagen. Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 20 Gigabit pro Sekunde sollen damit dann ermöglicht werden. Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 die neuen Funkfrequenzen unter den Mobilfunkanbietern versteigern. Die Bedingungen hierfür sind derzeit jedoch noch höchst umstritten.
Vorab: Was ist unter 5G zu verstehen?
5G steht als Bezeichnung für die anstehende fünfte Generation drahtloser Breitband-Übertragungstechnik, die auf dem Standard IEE 802.11ac basiert. Die Markteinführung wird ab dem Jahr 2020 erwartet, wenn die Vorgängerin 4G/LTE fünf Jahre im Gebrauch sein wird. Angekündigt ist eine Technik, die ein Vielfaches an Datenübertragungsrate erlaubt und deutlich mehr Nutzer je Mobilfunkzelle versorgen kann – bei kaum mehr merkbaren Verzögerungszeiten (Latenz) und gleichzeitig deutlicher Stromersparnis als bisher, bis zu 90 %.
Der neue Mobilfunkstandard stellt damit weitaus mehr dar, als eine bloße Weiterentwicklung, und schafft die Grundlage für innovative und reaktionsschnelle Echtzeitanwendungen, etwa im Bereich der Virtual Reality (VR) und der autonomen Fahrzeugsteuerung.
Versteigerung zusätzlicher Frequenzbereiche
Für den Betrieb des zukünftigen 5G-Netzes werden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzbereiche freigegeben, deren Nutzungsrechte wie schon in der Vergangenheit unter den Netzanbietern versteigert werden sollen. Im Jahr 2010 erbrachte die damalige Versteigerung ca. 4,4 Milliarden Euro, im Jahr 2015 ca. 5,1 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung möchte mit dem diesmaligen Erlös den Ausbau schneller Internetverbindungen im Festnetz finanzieren, dessen Kosten auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt werden. Dementgegen erwarten Fachleute, dass aufgrund schwerwiegender und kostenträchtiger Auflagen für die Lizenznehmer am Ende nur etwa zwei bis drei Milliarden Euro an Lizenzgebühren zusammenkommen.
Umstrittene Vergabebedingungen
Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich jetzt über die Eckpunkte des kommenden Verfahrens geäußert. Den 32 Mitgliedern gehören je zur Hälfte Bundestagsabgeordnete und Vertreter aller Bundesländer an. Die endgültige Entscheidung über die Vergabebedingungen wird voraussichtlich im November fallen, wobei die Forderungen des Beirates umfassend mit in die Entscheidungsfindung eingehen sollen.
Insbesondere wird ein schnelles und flächendeckendes 5G-Netz verlangt, wofür die Netzanbieter eine völlig neue Infrastruktur aus Sendemasten und Glasfaserkabeln aufbauen müssten. Über ein weitergehendes Einspruchsrecht verfügt der Beirat allerdings nicht.
Netzausbauprobleme in Deutschland
Während einerseits infrage gestellt wird, inwieweit der kostenintensive Netzausbau den Betreibern wirtschaftlich überhaupt zugemutet werden könne, erhebt sich andererseits Kritik an der konkreten Vorgabe des bisherigen Entwurfs. Dem Entwurf nach sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von wenigstens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgt werden.
Bereits heute stellt die mangelnde Netzabdeckung mit großen Funklöchern gerade im ländlichen Bereich ein Hauptproblem des deutschen Mobilfunks dar. Rund 800.000 Haushalte könnten demnach vom 5G-Fortschritt abgeschnitten sein.
Aber auch Teile der Wirtschaft fordern ein Umdenken. So sei die angestrebte Vollvernetzung des Automobils ohne schnelles und wirklich flächendeckendes 5G-Netz unerreichbar. Man verliere den internationalen Anschluss bei der Spitzentechnik.
Preissteigerungen sind absehbar
5G droht für den Verbraucher und Endkunden teuer zu werden. Zur Kostenbegrenzung schlägt die Netzagentur vor, Sendestandorte nach Möglichkeit zu teilen. Um dies zu gewährleisten, sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, über die gemeinschaftliche Nutzung miteinander zu verhandeln.
Einige Politiker befürworten gar ein gemeinsam betriebenes Einheitsnetz. In Deutschland gehört der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica die gesamte Infrastruktur. Sogenannte Serviceprovider, die zusammen rund ein Fünftel Marktanteil besitzen, kaufen für ihre Kunden Netzkapazitäten bei diesen drei Betreibern ein und sorgen damit für Angebote im preisgünstigsten Bereich.

Die Bundesnetzagentur will nach den bisherigen Plänen jedoch solchen Serviceprovidern zum neuen 5G-Netz keinen verpflichtenden Zugang mehr gewährleisten. Dies beschränkt den Wettbewerb und wird aller Voraussicht nach zu den zu erwartenden Preissteigerungen beitragen.

Schaut man sich die Netzausbaukarte der Deutschen Telekom an, so sind die Internetanbieter noch weit davon entfernt die geplanten 98 Prozent der Haushalte in Deutschland bis 2022 mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Da wird es auch wenig bringen das bestehende 4G-Netz zu verbessern. Daher kommt die Frage auf was wichtiger ist: Virtual Reality und autonome Fahrzeugsteuerung oder aber ein einfacher schneller Internetanschluss – auch auf dem Land.
Konstantin Matern
DSLregional.de