Vor Gericht konnten Verbraucherschützer gegen E-Plus einen Erfolg verbuchen. Konkret geht es um “zweifelhafte Forderungen Dritter” auf Mobilfunkrechnungen der Kunden. Das Mobilfunkunternehmen darf Kunden nicht mehr an Drittanbieter verweisen.
Die Verbraucherzentraler Hamburg teilte unter Verweis auf ein Urteil (vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14, nicht rechtskräftig) des Landgerichts Potsdam mit, dass E-Plus bei “zweifelhaften Forderungen Dritter” auf der Mobilfunkrechnung nicht auf Drittanbieter verweisen darf.
Oftmals geht es dabei um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten – auch bei unerwarteten Hotline-Kosten und Ansagediensten rufen Kunden oft bei Mobilfunkanbietern wie E-Plus an.
Anbieter haben auf Dritte verwiesen
Bislang hatten in der Praxis Mobilfunkunternehmen bei zweifelhaften Forderungen Dritter Kunden an den Drittanbieter verwiesen. Gleichzeitig forderten Sie die Bezahlung der Beträge. Kunden fühlten sich dadurch genötigt zu bezahlen.
Problematisch ist vor allem, dass E-Plus bei Leistungen anderer Unternehmen, die Kunden wissentlich nicht bestellt oder genutzt hätten, dem Kunden den “Schwarzen Peter” zuschiebe, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Kunden hatte kostenpflichtige Angebote nicht wahrgenommen
Im konkreten Fall hatte E-Plus eine Kundin mehrfach nach Angaben Verbraucherschützer wegen Zahlungsrückständen für Drittanbieter-Angebote angemahnt.
Dass die Betroffene mehrfach erklärte die kostenpflichtigen Angebote nicht wahrgenommen zu haben, interessierte den Anbieter weniger: Die Kundin solle die Forderung begleichen und per Gutschrift das Geld vom Drittanbieter zurückholen. Offen stand ein Betrag in Höhe von 206,10 Euro.
EXPERTENMEINUNG
Die Verbraucherzentrale in Hamburg rät bei unberechtigten Forderungen von Drittanbietern am besten per Einschreiben mit Rückschein dem Mobilfunkanbieter eine Beschwerde zu senden und zusätzlich den Drittanbieter kontaktieren, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
Wir von DSLregional.de raten grundsätzlich zu einer Drittanbietersperre für die SIM-Karte. Diese kann beim Mobilfunkanbieter in Auftrag gegeben werden und verhindert Abbuchungen bei vermeintlicher Nutzung kostenpflichtiger Dienste grundsätzlich.
Konstantin Matern
DSLregional.de
Laut Julia Rehberg (Verbraucherzentrale Hamburg) sollen auch viele andere Mobilfunkanbieter in ähnlichen Fällen damit drohen bei Nichtbezahlung die SIM-Karten zu sperren. Genaue Informationen zu den Abbuchungen geben diese nicht.
Telefonica will weitere rechtliche Schritte gehen
E-Plus bzw. der Mobilfunkkonzern Telefónica zu dem E-Plus gehört will die Urteilsbegründung eingehend prüfen und anschließend entscheiden, ob weitere Rechtsschritte eingeleitet werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die komplette Pressemitteilung lässt sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg vzhh.de nachlesen.