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Internetanschluss Mietrecht

Alles was du als Mieter und Vermieter zum Internetanschluss wissen solltest

Internet-Experte

Aktualisiert am: 24. September 2023
🕘 Das Wichtigste in Kürze
📃 Inhaltsverzeichnis

Du ziehst in eine neue Mietwohnung und möchtest einen Telefon- oder Internetanschluss einrichten? Dann hast du als Mieter bestimmte Rechte und Pflichten. Wir haben für dich zusammengefasst, wer für die Bereitstellung und Instandhaltung des Telefonanschlusses verantwortlich ist und wer die Kosten trägt. Zudem erfährst du, ob du als Mieter eine Mietminderung geltend machen kannst, wenn der Internetanschluss nicht funktioniert oder sehr langsam ist.

Lies weiter, um mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Telefon- und Internetanschluss in Mietwohnungen zu erfahren.

Recht auf Telefonanschluss: Zuständigkeit und Verpflichtungen in Mietwohnungen

Wenn du eine Wohnung mietest, hast du ein Recht auf einen Telefonanschluss. In Deutschland zählt ein sogenannter Übergabepunkt für das Telefonfestnetz zu den allgemeinen Mindestanforderungen für Wohnraum, ähnlich wie bei Strom, Wasser und Wärme- und Schallschutz.

Der Vermieter hat eine Offenbarungspflicht und muss den Mieter darüber informieren, falls kein Telefonanschluss vorhanden ist. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sollte ein Telefonanschluss immer vorhanden sein.

Keine Pflicht für bestimmte Anschlussarten

Allerdings besteht seitens des Vermieters keine Pflicht für eine bestimmte Anschlussart oder die Bereitstellung einer schnellen Internetverbindung, wie zum Beispiel über einen Glasfaseranschluss. Möchte der Mieter dies selbst übernehmen, muss er die Kosten tragen. Verweigern kann der Vermieter in einem solchen Fall nicht. Allerdings kann er auf einen Umbau durch eine Fachfirma bestehen.

Merke

Als Mieter kannst du nicht darauf bestehen, dass der Vermieter dir eine bestimmte Technik baut (z.B. Glasfaser).

Rückbau bei Mietvertragsende

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter grundsätzlich zum Rückbau verpflichtet. Es kann jedoch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass dies nicht nötig ist. Vermieter sollten auch bedenken, dass eine hochwertige Internetverbindung beispielsweise durch eine Glasfaserleitung den Wert der Mietwohnung erhöhen kann. Möglicherweise lässt sich ein Umbau in einigen Jahren nicht mehr umgehen, wenn man weiterhin den gängigen Standards entsprechen möchte.

Merke

Als Mieter kannst du nicht darauf bestehen, dass der Vermieter dir eine bestimmte Technik baut (z.B. Glasfaser).

Defekter Telefonanschluss: Wer ist für die Reparatur und Kosten verantwortlich - Mieter oder Vermieter?

Vermieter in der Pflicht bei Defekt im Gebäude

Wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass der Fehler zwischen dem Hausanschluss und der Wohnung liegt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Als Vermieter musst du nicht nur einen funktionierenden Telefonanschluss bereitstellen, sondern auch sicherstellen, dass dieser dauerhaft funktionsfähig bleibt.

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Vermieter trägt die Kosten

Die Kosten für die Reparatur trägt in diesem Fall der Vermieter, wie auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2018 (BGH, VIII ZR 17/18 vom 05.12.2018) entschieden hat. Das bedeutet, dass der Vermieter für die Instandsetzung des defekten Telefonanschlusses oder der Internetverbindung aufkommen muss.

Wer trägt die Internet- und Telefonie-Betriebskosten?

Der Mieter ist dafür verantwortlich, eine Verbindung zum Telefonnetz über einen Netzanbieter herzustellen und die Kosten dafür zu tragen. Das bedeutet, dass der Mieter selbst einen Vertrag mit der Telefongesellschaft abschließt und die anfallenden Gebühren zahlt. Der Vermieter hat in dieser Angelegenheit keine Verantwortung.

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Ausnahme bei bereits vorhandenem Telefonanschluss

Eine Ausnahme besteht nur, wenn bereits ein Telefonanschluss im Gebäude vorhanden ist. In diesem Fall muss der Vermieter sicherstellen, dass der Anschluss funktionsfähig ist und keine Probleme bereitet. Der Mieter kann dann selbst entscheiden, ob er den bestehenden Anschluss nutzt oder einen eigenen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt.

Darf die Miete wegen Internetanschluss gemindert werden?

Als Vermieter bist du nicht dazu verpflichtet, einen schnellen und breitbandigen Internetanschluss bereitzustellen, obwohl der Internetzugang ein Grundrecht ist. Laut Bundesnetzagentur besteht die Verpflichtung lediglich, einen Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

Keine Mietminderung bei langsamer Verbindung

Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Internetanschluss vorhanden ist, dieser aber nicht funktioniert. Eine langsame Internetverbindung rechtfertigt keine Mietminderung. Auch technische Probleme, die auf den Anbieter oder die technischen Geräte des Mieters zurückzuführen sind, geben keinen Anlass, die Miete zu kürzen, da der Vermieter in diesem Fall nicht zuständig ist und keinen Einfluss nehmen kann oder muss.

Uneindeutige Rechtslage bei fehlendem Internetanschluss

Wenn kein Internetanschluss vorhanden ist, ist die Rechtslage bei Mietwohnungen nicht ganz eindeutig. Wenn der Mieter eine Mietminderung mit der Begründung geltend macht, dass keine Internetverbindung zur Verfügung steht, sollte ein Rechtsexperte zu Rate gezogen werden.

Einspruch gegen unberechtigte Mietminderung

Falls die Mietminderung nicht gerechtfertigt ist, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Mieter kann angemahnt werden, damit er die einbehaltene Miete nachzahlt. Wenn notwendig, kann auch Klage eingereicht werden, um nicht geleistete Zahlungen gerichtlich einzufordern.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und nur zu Informationszwecken dient. Bei konkreten Fragen und rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Telefon- und Internetanschluss in Mietwohnungen solltest du immer einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin konsultieren.

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Konstantin Matern DSLregional

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