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Recht auf schnelles Internet: TKG-Entwurf senkt Mindestbandbreite

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Konstantin Matern
Autor & Informatiker
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Artikel wurde geprüft am 07.09.2022

Der neue Entwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht für Verbraucher nicht gut aus. Er soll zwar unter anderem ein Recht auf schnelles Internet ermöglichen. Allerdings erntet die Anpassung, dass die Mindestbandbreite vom Online-Universaldienst nicht dem Durchschnittswert von 51 Prozent der Verbraucher, sondern von über 80 Prozent entsprechen soll, Kritik.

📃 Inhaltsverzeichnis

Es sieht so aus als wenn das von der großen Koalition versprochene Recht auf schnelles Internet doch nicht ganz so stark ausfallen wird. Der TKG-Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde angepasst. Konkret sieht der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD so aus, dass bis spätestens 2025 jeden Haushalt eine schnelle Internetleitung vorhanden sein soll. Doch wegen einer Anpassung  gibt es seitens BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation) Kritik.

Wie soll der Universaldienst aussehen?

Im Entwurf ist geregelt, dass Provider von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet werden können Bürger und Unternehmen mit langsamen Internetleitungen zu einem schnelleren Internetzugang zu verhelfen. Netzbetreiber, die sich nicht um den Ausbau im jeweiligen Gebiet beteiligen, finanzieren den Netzausbau über eine Umlage. So werden die Kosten fair verteilt.

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Ziele der Bundesregierung nicht erreicht

Laut dem Koalitionsvertrag von 2013 hatte die Bundesregierung bis Ende 2018 eine Geschwindigkeit von 50 Mbit/s flächendeckend für alle versprochen. Der Breitbandatlas Ende 2019 zeigt, dass das Ziel nicht erreicht werden konnte. In ländlichen Regionen hinkt der Ausbau immer noch hinterher. Die “Gigabitgesellschaft”, die bis 2025 verwirklich sein soll, ist immer noch weit entfernt. Etwa 43,2 Prozent der Haushalte können in Deutschland einen Breitbandanschluss mit mindestens 1 Gbit/s nutzen.

Dabei stellt die Bundesnetzagentur fest, welche Anforderungen ein zur Verfügung stehender Internetzugangsdienst hat. Berücksichtigt wird die Mindestbandbreite für die Verbraucher im Hoheitsgebiet.

Wie wird die durchschnittliche Mindestbandbreite berechnet?

Als Ausgangsbasis zur Berechnung der Geschwindigkeit des Universaldienstes wird die Regulierungsbehörde der neuen Version nach folgendes annehmen: “Welche Mindestbandbreite wird von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzt?” Ursprünglich sah man vor die Mindestbandbreite von 51 Prozent der Haushalte als Kennzahl zu verwenden.

Doch macht das den Unterschied? Tatsächlich dürfte die Durchschnittsbreite deutlich geringer ausfallen. Laut Breitbandatlas nahm zwar die Verbreitung nach Breitbandanschlüssen mit hohen Übertragungsraten in den letzten Jahren deutlich zu. Trotzdem haben rund 12,5 Mio. Haushalte noch Internetanschlüsse bis maximal 30 Mbit/s. Dagegen lag die Anzahl an Internetanschlüssen mit mindestens 100 Mbit/s bei nur 9,2 Mio. Haushalten. Der größte Anteil der Haushalte (13,4 Mio.) liegt in der Range 30 Mbit/s bis 100 Mbit/s.

Verteilung der vermarkteten Bandbreiten bei gebuchten Festnetzanschlüssen (2019)

< 10 Mbit/s
0 Mio.
10 Mbit/s bis
30 Mbit/s
0 Mio.
30 Mbit/s bis
100 Mbit/s
0 Mio.
100 Mbit/s bis
1 Gbit/s
0 Mio.
> 1 Gbit/s
0 Mio.

Wenn die Bundesnetzagentur tatsächlich die durchschnittliche Mindestbandbreite von 51 Prozent für die Wertung annehmen, so würde diese höher liegen als bei 80 Prozent der Verbraucher.

Mindestbandbreite von 51 Prozent der Heimanschlüsse Mindestbandbreite von 80 Prozent der Heimanschlüsse
Hierbei werden weniger Haushalte mit niedriger Bandbreite einbezogen.
Hier werden mehr Haushalte mit niedrigerer Bandbreite einbezogen.
Mindestbandbreite höher
Mindestbandbreite niedriger

Dass die durchschnittliche Mindestbandbreite sinkt, wenn 51 Prozent der Heimanschlüsse angenommen werden, deckt sich mit der jüngsten VATM-TK-Marktanalyse 2020. Nach dieser sind bis Ende des Jahres 47 Prozent der Kunden mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s und schneller unterwegs. Dagegen würde die Mindestgeschwindigkeit bei 16 Mbit/s liegen, wenn die geplanten 80 Prozent herangezogen werden.

Wie hoch ist die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit in Deutschland?

Messungen auf Speedcheck.org ergaben im Jahr 2019 in Deutschland eine durchschnittliche Internetgeschwindigkeit von 23 Mbit/s im Download und 9 Mbit/s im Upload. Folgende Tabelle zeigt Statistiken zu Messungen auf dem DSL-Portal DSLregional.de.

Jahr Durchschnittlicher Download-Speed Durchschnittlicher Upload-Speed
2019:
32,4 Mbit/s
7,3 Mbit/s
2020:
49,2 Mbit/s ( +34,1 % )
13,7 Mbit/s ( +46,7 % )

Für das Jahr 2020 haben Nutzer unseres DSL-Speedtests eine durchschnittliche Internetgeschwindigkeit von 49,2 Mbit/s im Download und 13,7 Mbit/s im Upload. Im Jahr 2020 lagen diese noch bei 32,4 Mbit/s (Download) und 7,3 Mbit/s (Upload).

📃 Inhaltsverzeichnis
Konstantin Matern

Konstantin Matern ist der CEO von DSLregional.de, einer spezialisierten Plattform für die Suche nach Internetanbietern. Mit einer IT-Erfahrung von 13 Jahren und einer Ausbildung als Fachinformatiker kombiniert er technisches Know-how mit Branchenkenntnissen. Auf DSLregional.de hat er eine umfassende Datenbank mit über 400 Anbietern und deren regionaler Verfügbarkeit aufgebaut. Zudem integriert er Daten der Bundesnetzagentur, um Nutzern eine präzise Auswahl eines lokalen Internetanbieters zu ermöglichen.

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