Umzug: Darfst du deinen Internetvertrag kündigen?
Seit 2021 regelt § 60 des Telekommunikationsgesetzes den Umzug eindeutig:
- Dein Anbieter kann am neuen Wohnort liefern? Dann muss er den Anschluss dort ohne neue Mindestlaufzeit weiterführen. Für den Umzug darf er ein Entgelt verlangen – höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Ein Sonderkündigungsrecht hast du dann nicht.
- Er kann dort nicht liefern? Dann darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Tag deines Auszugs. Gekündigt wird schriftlich mit Angabe der neuen Anschrift.
- Nur langsamer verfügbar? Bietet der Anbieter am neuen Ort nur ein niedrigeres Tempo an, ist nicht eindeutig geregelt, ob das als „nicht verfügbar“ gilt. Lass dir die Lage an der neuen Adresse schriftlich bestätigen und kündige mit Verweis darauf.
Zum Partner ziehen, ins Ausland oder in eine Wohnung mit Anschluss
Ziehst du zu jemandem, der schon Internet hat, gilt dasselbe: Liefert dein Anbieter auch dort, läuft dein Vertrag weiter – viele Anbieter lassen sich aber auf eine Aufhebung ein, wenn der Partner beim selben Anbieter ist. Bei einem Umzug ins Ausland kann der Anbieter in der Regel nicht liefern; leg eine Meldebescheinigung bei. In Wohnheimen oder WGs mit Pauschal-Internet hilft nur die ordentliche Kündigung oder eine Einigung.
Ziehst du um und behältst deinen Anbieter, lies vorher unseren Ratgeber Internet-Umzug – Neuanschlüsse am neuen Ort brauchen oft zwei bis vier Wochen. Die passende Kündigungsvorlage: Sonderkündigung wegen Umzug.